Universitätsleitung lehnt Antrag auf Entlassung ab
Die Leitung der Universität Bern lehnt den Antrag der Universitären Psychiatrischen Dienste UPD auf Entlassung von Professor Werner Strik ab. Eine Entlassung ist nicht mit dem Anspruch auf Verhältnismässigkeit in Einklang zu bringen.
Die Leitung der Universität Bern hat am 5. Juni 2012 über den Antrag der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) auf Entlassung von Professor Werner Strik befunden. Nach gründlicher Abwägung aller geltend gemachten Elemente ist sie zum Schluss gekommen, dass eine Kündigung nicht hinreichend begründet werden kann. Namentlich ist eine Entlassung nicht mit dem Anspruch auf Verhältnismässigkeit in Einklang zu bringen. Es stand insbesondere zu wenig Raum für eine interne Klärung der Spannungen zur Verfügung, von welchen Professor Werner Strik Teil ist.
Ob eine Trennung aus Gründen des öffentlichen Interesses am guten Funktionieren der Institution UPD angezeigt erscheint, hat die Universitätsleitung nicht entschieden. Dies kann nur in Abwägung aller Interessen erfolgen, wofür die übergeordnete Sicht des Regierungsrates notwendig ist. Gemäss Vertrag zwischen Universität und UPD von 2011 wird das Verfahren bei Uneinigkeit der Parteien dem Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt. Professor Werner Strik wird seine Aufgaben bei den UPD bis auf Weiteres nicht wahrnehmen.
Überprüfung der Strukturen der UPD unabdingbar
Die Universitätsleitung bedauert, dass keine einvernehmliche Regelung beziehungsweise dass keine alternative Lösung des bestehenden Konflikts gefunden werden konnte. Im Rahmen des Verfahrens hat sich gezeigt, dass strukturelle Schwachstellen wesentlich zur Entstehung der gegenwärtigen Situation beigetragen haben. In Universitätsspitälern besteht ein grundsätzliches Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen und Ansprüchen der klinischen Dienstleistung einerseits und jenen der akademischen Forschung und Lehre andererseits. Die bestehenden Strukturen der UPD haben sich – im Gegensatz zu denjenigen des Inselspitals – als zu wenig geeignet erwiesen, um entstehende operative oder strategische Zielkonflikte zwischen den verschiedenen Bereichen konstruktiv zu lösen.
Die Position des Direktors Psychiatrie (Professor Werner Strik) mit umfassender Verantwortung sowohl in der Dienstleistung als auch in der Lehre und Forschung ist in diesem Kontext sehr exponiert und stand entsprechend wiederholt im Zentrum von sich entwickelnden Konflikten.
Der Universität Bern ist es ein grosses Anliegen, dass die UPD effizient und qualitativ hochstehend arbeiten kann – sowohl hinsichtlich der psychiatrischen Versorgung für die Region Bern, als auch als wissenschaftlich anerkannte Forschungs- und Lehrinstitution. Für die Universität ist es im Hinblick auf die Zukunft unabdingbar, dass die strukturellen Rahmenbedingungen an der UPD einer gründlichen Prüfung und Bereinigung unterzogen werden. Nur so können die Voraussetzungen verbessert werden, um die universitären Aufgaben und die Anforderungen der Dienstleistung optimal in Übereinstimmung zu bringen. Die Universität wird alles unternehmen, um die ausgewiesene Berner Psychiatrie, zu welcher Professor Werner Strik wesentlich beigetragen hat, auf hohem Niveau weiter zu führen. Sie zählt dabei auf das gute Zusammenwirken aller Beteiligten.
Im Namen der Universitätsleitung:
Professor Martin Täuber, Rektor
05.06.2012