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Universität Bern lässt Patentberechtigung durch Gericht klären

Die Universität Bern lässt ihre gegenüber dem Medizintechnik-Unternehmen Synthes AG Chur geltend gemachten Ansprüche gerichtlich klären. Die Universität ist der Auffassung, dass eine Verletzung der patentrechtlichen Bestimmungen vorliegt. Sie hat beim zuständigen Kantonsgericht Graubünden Klage gegen die Synthes AG Chur eingereicht.

Im vorliegenden Fall gehen Erfindungen auf einen Forscher der Universität Bern zurück, der auf Patenteintragungen als Erfinder genannt wird. Die Erfindungen, die während Jahren an der Universitätsklinik entwickelt wurden, betreffen komplexe Implantate und Instrumente im Bereich der Wirbelsäulenchirurgie. Diese der Universität Bern als Arbeitgeberin des Forschers zustehenden Erfindungen wurden durch die AO-Stiftung (Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen) bzw. deren kommerziellen Arm Synthes AG Chur (resp. Synthes Inc. in den USA) patentiert. Die kommerzielle Nutzung der Erfindungen erfolgte ausschliesslich durch die Firma Synthes Inc.; früher auch durch die inzwischen von Synthes Inc. aufgekauften Schweizer Firmen Mathys und Stratec.

Die Universität Bern hat die Anteile an den betreffenden Erfindungen oder Patenten nie an die Synthes bzw. an  die AO-Stiftung übertragen und auch nie eine finanzielle Entschädigung dafür erhalten. Lizenzabgaben sind einzig von der Synthes Inc. zur AO-Stiftung geflossen. Die Universität ist der Auffassung, dass eine Verletzung patentrechtlicher Bestimmungen vorliegt und dass die Synthes zudem gegen die Bestimmungen der Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen hat, indem sie die Arbeitsergebnisse der Universität Bern verwertete.


Pilotprozess soll Klärung bringen

Die Universität Bern ist interessiert an einer einvernehmlichen Lösung mit der Synthes AG. Auf entsprechende Anfragen war Synthes jedoch bisher nicht bereit, der Universität Auskunft bezüglich der kommerziellen Nutzung des an der Universität erarbeiteten geistigen Eigentums zu geben und einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten.

Die Universität Bern hat aus diesen Gründen den Rechtsweg beschritten und beim zuständigen Kantonsgericht Graubünden Klage gegen die Synthes AG Chur eingereicht. Mit diesem Pilotprozess will die Universität eine Klärung der Angelegenheit herbeiführen und ihr rechtlich zustehende Ansprüche, die sich aus der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Forschungsresultate ergeben, geltend machen. Sie tut dies im Bewusstsein ihrer Verantwortung als einer in wesentlichen Teilen durch die Öffentlichkeit finanzierten Institution. Die Auseinandersetzung mit der Synthes AG stellt einen Einzelfall dar. Der Wissenstransfer zwischen Universität und Wirtschaft ist ansonsten offen und partnerschaftlich, wovon die über 200 neuen im Jahr 2005 gestarteten Projekte zeugen.

24.07.2006