Anschuldigungen gegen einen Dozenten; «Berner Zeitung» BZ 11.8.2009
In der «Berner Zeitung» BZ vom 11. und 12. August 2009 wurden gegen einen namentlich nicht genannten Dozenten der Universität Bern schwere Vorwürfe erhoben. Die Universitätsleitung hat darauf unverzüglich eine interne Untersuchung angeordnet mit dem Ziel, die Vorwürfe zu überprüfen. Als Ergebnis der Abklärung hält die Leitung der Universität Bern fest:
- Der betroffene Dozent ist seit 1997 für die Universität Bern tätig. Die Arbeitsleistung ist im erwähnten Zeitraum von 2004 bis 2009 durch ein Zeiterfassungssystem, durch die Summe an eingeworbenen Forschungs-Drittmitteln sowie die veröffentlichten Publikationen belegbar erbracht worden. Die Aussage «Dozent arbeitete null Prozent für die Uni» (Titel BZ 12.8.) ist nachweislich falsch.
- Nebenbeschäftigungen sind an der Universität Bern bewilligungspflichtig. Zusätzlich sind die für die Nebenbeschäftigung aufgewendete Zeit und allfällige Erträge deklarationspflichtig.
- Die Universitätsleitung hat festgestellt, dass der betroffene Dozent die Bewilligungs- und Deklarationspflichten nicht erfüllt hat.
- Damit hat der betroffene Dozent wiederholt kommunizierte universitäre Regelungen verletzt.
- Der betroffene Dozent hat für die Nebenbeschäftigung bei der Firma XY nachträglich Spesenbezüge in der Höhe von insgesamt 24'000 Franken für die Jahre 2007 bis 2008 ausgewiesen.
- Die Universitätsleitung stellt fest, dass die für die Benützung universitärer Infrastrukturen vertraglich abgemachten Entschädigungen durch die Firma XY in den Jahren 2006 bis 2008 geleistet wurden.
- Auf Grund des insbesondere durch die Pflichtverletzungen des betroffenen Dozenten beeinträchtigten Vertrauensverhältnisses wurde in gegenseitigem Einvernehmen eine Trennung beschlossen. Das Arbeitsverhältnis zwischen der Universität Bern und dem betroffenen Dozenten wird per Ende November 2009 aufgelöst.
- Die Universität Bern hält fest, dass weder eine Abgangsentschädigung ausgerichtet, noch Ferienguthaben ausbezahlt werden.
Die Nebenbeschäftigung von Dozierenden und Assistierenden ist in der Universitätsverordnung (Art. 53ff.) geregelt. Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden letztes Jahr präziser gefasst und erweitert. Die vom Regierungsrat des Kantons Bern genehmigte Verordnungsänderung wurde auf Anfang 2009 in Kraft gesetzt. Die Leitung der Universität Bern erwartet von allen Betroffenen die Einhaltung dieser Regelungen.
03.09.2009