Martin Eggel

Die Universitätsleitung hat Martin Eggel auf den 1. Februar 2026 zum ordentlichen Professor für Privatrecht und Neuere Rechtsgeschichte gewählt. Er wird Mitglied des Departements für Privatrecht, Direktor des Instituts für Rechtsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Leiter des Eugen Huber-Seminars. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Sibylle Hofer an.

Martin Eggel (40) ist in Naters aufgewachsen und hat 2010 an der Universität Bern das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen. In der Folge promovierte er ebendort mit der Arbeit «Studie zur Surrogation im schweizerischen Zivilrecht» (2013, summa cum laude). Nach Praktika in Advokatur und Justiz erfolgte 2015 die Patentierung zum Rechtsanwalt des Kantons Bern. Seither ist er neben seiner akademischen Tätigkeit beratend in Anwaltskanzleien tätig, schwergewichtig im Erb- und Stiftungsrecht. Es schloss sich eine Zeit als Oberassistent am Zivilistischen Seminar der Universität Bern an, während der er u. a. seine Habilitationsschrift zum Thema «Begründung der Unterscheidung von Sachen- und Schuldrecht» verfasst hat (Ernennung zum Privatdozenten 2021). Studienaufenthalte führten ihn an das Georgetown University Law Center in Washington, D.C. (LL.M., 2017, with distinction, Dean’s List honoree) sowie an das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Nach Abschluss seiner Habilitation erfolgte ein Ruf auf eine ordentliche Professur für Privatrecht mit Schwerpunkt Zivilgesetzbuch an der Universität St. Gallen.

Martin Eggel befasst sich vor allem mit familienvermögensrechtlichen Fragen. Dabei untersucht er immer wieder auch die historische Genese von Rechtsinstituten aus dem Sachen-, Erb- und allgemeinen Obligationenrecht.