Universität Bern akzeptiert Besetzung nicht
Am 12. Mai 2024 um 18 Uhr wurden Räumlichkeiten der Universität Bern besetzt. Für die Universitätsleitung ist dies inakzeptabel. Die Universität Bern ist verpflichtet und gewillt, den Studienbetrieb vollumfänglich zu gewährleisten. Sie toleriert keine Einschüchterung von Uniangehörigen und keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch aktivistische Kreise.
Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass die Universität Bern ein Ort des Gedankenaustauschs und der Debatte ist; sie hält die Meinungsfreiheit und den offenen Diskurs im Rahmen der Rechtsordnung hoch. Dabei verurteilt die Universität Bern jegliche Form von Gewalt und deren Unterstützung sowie Diskriminierung.
Am 12. Mai 2024 um 18 Uhr wurden am Standort Unitobler Räumlichkeiten der Universität Bern besetzt. Gemäss Aussagen von Uniangehörigen patrouillierten im Gebäude unter anderem vermummte Personen, die Mensa wurde besetzt und der Betrieb musste eingestellt werden, es wurden Transparente am Gebäude (dies auch unter risikobehafteten Umständen) und Aushänge mit teilweise antisemitischen Parolen angebracht und es wurden Zelte aufgestellt. Erste Universitätsangehörige haben aus Sorge bereits ihren Arbeitsplatz verlegt und Studierende und deren Angehörige fühlen sich verunsichert. Auf ihrem Instagram-Kanal äussern die Besetzerinnen und Besetzer zudem Drohungen, sollte die Besetzung nicht geduldet werden. «This occupation remains a peaceful form of protest as long as their (sic) is no repression.» Rektor Christian Leumann sagt: «Diese Situation ist für die Universität Bern nicht tolerierbar. Ich werde dies den Besetzerinnen und Besetzern persönlich vor Ort erläutern. Wir lassen uns nicht erpressen und fordern die Besetzerinnen und Besetzer dezidiert dazu auf, die Räumlichkeiten umgehend freizugeben.»
Keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit
An die Universität Bern wurden von den Besetzerinnen und Besetzern keine direkten Forderungen gestellt, sondern diese nur via Medienmitteilung aufgestellt. Darin wird unter anderem zu einem «akademischen Boykott israelischer Institutionen» aufgerufen. «Die Besetzerinnen und Besetzer fordern damit eine massive Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit. Dies widerspricht jeglichen akademischen Werten und ist absolut inakzeptabel», so Leumann. Hochschulen haben den Auftrag, akademische Leistungen in Forschung und Lehre zu erbringen. Sie sind keine politischen Akteure. Die Aufrechterhaltung des akademischen Diskurses ist von entscheidender Bedeutung. «Zu diesem Zweck hat die Universitätsleitung einen Arbeitskreis zum Thema Wissenschaftlichkeit mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Wissenschaftskulturen an der Universität Bern ins Leben gerufen», sagt Leumann.
Hochschulen können den Ausschluss von Personen oder Institutionen, die Teil der akademischen Gemeinschaft sind, nicht tolerieren. Eine Instrumentalisierung von Hochschulen ist keine Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog.
Zur Kooperation mit Universitäten macht die Universität Bern die folgenden Angaben: Im Bereich Studierendenaustausch verfügt die Universität Bern über ein Austauschabkommen mit der Hebrew University of Jerusalem (Israel) und der palästinensischen Birzeit University. Im Bereich Forschungskooperationen schliessen die Institute und Zentren der Universität Bern Verträge selbständig ab; diese werden nicht zentral erfasst. Aufgrund der Finanztransaktionen ist festzustellen, dass keine grössere Forschungszusammenarbeit mit Universitäten in Israel besteht. «Wir stellen unsere wissenschaftlichen Kooperationen nicht in Frage», sagt Leumann.
Haltlose Vorwürfe
Die Universität Bern weist Vorwürfe der Aktivistinnen und Aktivisten dezidiert zurück und hält fest:
- Nachdem ein Dozent des Instituts für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften (ISNO) der Universität Bern im Oktober 2023 inakzeptable X-Postings zur Unterstützung des Angriffs der Hamas auf Israel veröffentlicht hatte, wurde diesem fristlos gekündigt und eine externe Administrativuntersuchung zum Institut und dessen Leitung durchgeführt. Basierend auf den Erkenntnissen des Berichts der Administrativuntersuchung hat die Universitätsleitung der Universität Bern beschlossen, das Institut in der jetzigen Form aufzulösen. Die Philosophisch-historische Fakultät hat den Auftrag, bis Ende Juni 2024 einen Strukturbericht zur Neuausrichtung des Fachbereichs mit einer sowohl inhaltlich wie methodisch breiteren Ausrichtung vorzulegen.
- In Bezug auf den Vorfall vom Donnerstag, 21. März 2024 im Hochschulzentrum vonRoll hält die Universität Bern fest, dass die Protestaktion im Hochschulzentrum vonRoll nicht bewilligt war. Dies stellt einen Verstoss gegen die allgemeine Hausordnung dar. Das Verhalten des Professors bei der Aktion erachtet die Universität Bern als inakzeptabel, und er hat von der Universitätsleitung eine Abmahnung erhalten. Er ist seiner Vorbildfunktion nicht nachgekommen, und die Universität Bern distanziert sich in aller Form vom Verhalten bei diesem Vorfall.
Sämtliche Medienanfragen sind an medien@unibe.ch zu richten.
Uniangehörige Mitarbeitende und Studierende können sich bei Sicherheitsbedenken wenden an: sicherheit@unibe.ch
13.05.2024