11 Jahre SKMR – über 200 Projekte zur Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz

In der Schweiz besteht ein grosser Bedarf an Wissen und praxisorientierten Lösungen zu Menschenrechtsfragen. Dies zeigt die Arbeit des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR), das an der Universität Bern angesiedelt ist. Seit seiner Gründung 2011 hat das SKMR über 200 Projekte zur Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz realisiert. Ende 2022 läuft das Pilotprojekt aus. An einer Veranstaltung am 30. August 2022 präsentiert das SKMR seine Schlusspublikation.

Wie gut setzt die Schweiz ihre Menschenrechtsverpflichtungen gegenüber der UNO und dem Europarat um? Erfüllen die gesetzlichen Grundlagen und deren Anwendung in der Praxis in der Schweiz die internationalen Vorgaben? Die Beantwortung dieser Fragen ist für die Behörden der Kantone und des Bundes immer wieder eine Herausforderung. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hatte den Auftrag, diese und ähnliche Fragestellungen zu klären und die Behörden, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft mit praxisorientierter Forschung zu unterstützen. Das Kompetenzzentrum, das an der Universität Bern angesiedelt ist, und an dem sich auch die Universitäten Freiburg, Genf, Neuenburg und Zürich beteiligen, wurde im Auftrag des Bundes im Hinblick auf die Schaffung einer künftigen Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) gegründet. Ursprünglich für eine fünfjährige Dauer geplant, verlängerte der Bundesrat das Pilotprojekt zweimal bis Ende 2022. An seine Stelle soll 2023 eine unabhängige NMRI treten.

Die Universität Bern leistete mit dem SKMR Pionierarbeit

Das SKMR hat mit seiner Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Wissenstransfer in der Schweiz geleistet und zeichnete sich durch wissenschaftliche Pionierarbeit aus. So unter anderem in folgenden Bereichen:

Menschenrechtslage in der Schweiz: Zu Beginn seiner Aktivitäten im Jahr 2011 erstellte das SKMR eine Gesamtschau zum Ist-Zustand der Menschenrechte in der Schweiz. Erstmals lag damit eine umfassende Analyse zur Umsetzung der Menschenrechtsgarantien für sechs zentrale Menschenrechtsbereiche vor (Polizei/Haft/Justiz, Gleichstellung, Kinder- und Jugendpolitik, Migration, Menschenrechte und Wirtschaft sowie zu institutionelle Fragen).

Ältere Personen: Die Menschenrechte älterer Personen können beispielsweise bei der Arbeitssuche, beim Abschluss einer Versicherung oder im Pflegefall beeinträchtigt werden. Häufig ist weder den Betroffenen noch den Institutionen oder Betreuenden bewusst, dass dabei Menschenrechte tangiert werden. Das SKMR hat identifiziert, in welchen Bereichen in der Schweiz ungerechtfertigte altersbedingte Diskriminierungen vorkommen und benennt die Schwachstellen in der Gesetzgebung. Die Arbeiten des SKMR stiessen bei Behörden und Altersorganisationen auf grosses Interesse.

Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit: Welche Folgen hat die Digitalisierung in der Arbeitswelt auf die Menschenrechte? Diese Frage beschäftigt Unternehmen, Behörden und Arbeitnehmende in gleichem Masse. Das SKMR zeigte Lösungen im Spannungsverhältnis zwischen den Interessen von Arbeitgebern (möglichst grosser Einblick in die Tätigkeiten der Arbeitnehmenden) und jenen von Arbeitnehmenden (Schutz auf Privatsphäre und Persönlichkeit) auf.

Die Universität Bern mit dem Institut für öffentliches Recht und dem Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) haben insbesondere folgende Themen vorangebracht:

Schutz vor Diskriminierung: Vertieft untersucht hat das SKMR auch Gesetzgebung und Praxis in der Schweiz zum Schutz vor Diskriminierung. Dabei stellte es fest, dass das Schweizer Diskriminierungsrecht zwar einen gewissen Schutz bietet, aber auch Lücken aufweist. Insbesondere bei Diskriminierung durch Private (z.B. im Arbeitsumfeld oder beim Bezug von Dienstleistungen) sowie bei der Diskriminierung von homosexuellen, trans- und inter-Menschen (LGBTI) gewähren die rechtlichen Grundlagen und die Praxis nicht genügend Schutz. Darüber hinaus fehlen insbesondere im LGBTI-Bereich staatliche Institutionen und Fachstellen. Die Untersuchung diente als wesentliche Grundlage für die Arbeiten des Bundes zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes.

Standards in der Untersuchungshaft: Mit seinen Empfehlungen zur menschenrechtskonformen Ausgestaltung der Untersuchungshaft setzte der an der Universität Bern angesiedelte Themenbereich Polizei und Justiz des SKMR die Standards, die heute im Vollzug zunehmend Anwendung finden.

Informationen zu diesen und weiteren Projekten des SKMR finden sich unter http://www.skmr.ch/de/publikationen

Die Wirkung des SKMR – auch mit Blick auf die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution

Zu den Wirkung des SKMR erklärt, Prof. Jörg Künzli, Direktor des SKMR: «Es ist sicherlich ein Verdienst des Pilotprojekts, dass es ihm gelang, der Bedarf an Wissen und praxisorientierten Lösungen zu menschenrechtsrelevanten Probleme in der Schweiz aufzuzeigen und die Zielgruppen in Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren. Zudem konnte die Arbeit des SKMR kritische Kreise von der Notwendigkeit der Schaffung einer Schweizer NMRI überzeugen». So wurde 2021 vom Parlament das entsprechende Gesetz zur Schaffung einer NMRI verabschiedet, deren Gründung für 2023 vorgesehen ist.

Die Schlussveranstaltung: Rück- und Ausblick

In seiner Schlussveranstaltung lädt das SKMR seine Partnerinnen und Partner und die Öffentlichkeit zu einer Tagung ein, an welcher einerseits auf die Arbeit des SKMR zurückgeblickt wird. Anderseits wird auch die Schlusspublikation des SKMR präsentiert und zu aktuellen und künftigen Menschenrechtsthemen der Schweiz Lösungsansätze und Empfehlungen diskutiert. Die Tagung bietet eine vielseitige Mischung von Workshops, Referaten und Podiumsgesprächen. Endpunkt ist der offizielle Abschluss des Pilotprojekts SKMR.

Medienschaffende sind herzlich zu der öffentlichen Veranstaltung eingeladen. Wir bitten um eine Anmeldung bis am Freitag, 26. August 2022 an medien@unibe.ch.

Datum: Dienstag, 30. August 2022, 9.30-17.15 Uhr
Ort: Universität Bern, Hauptgebäude, Aula 210

Eintritt frei, Vortragssprache Deutsch, Französisch, Englisch.

Weitere Informationen: Flyer zur Veranstaltung

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte

Das SKMR ist ein universitäres Netzwerk, das an der Universität Bern angesiedelt ist. Neben der Universität Bern, die mit den Bereichen Justiz und Geschlechterpolitik vertreten ist, sind auch die Universitäten Freiburg, Genf, Neuenburg und Zürich beteiligt. Das SKMR ist ein Pilotprojekt im Auftrag des Bundes. Als Dienstleistungszentrum konzipiert, hat es die Aufgabe, die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der Schweiz zu fördern und Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen dabei zu beraten und zu unterstützen.

Inhaltich breit aufgestellt verfügt das SKMR über Expertise in sechs Themenbereichen: Migration, Polizei und Justiz, Geschlechterpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Institutionelle Fragen sowie Menschenrechte und Wirtschaft.

Das Pilotprojekt wurde im Hinblick auf die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) 2011 gegründet mit einer Laufzeit bis Ende 2015. Diese wurde vom Bundesrat zwei Mal Ende 2022 verlängert. Das Mandat des SKMR endet, nachdem 2021 die gesetzlichen Grundlagen für eine NMRI vom Parlament geschaffen wurde. Die unabhängige NMRI soll 2023 gegründet werden.

Weitere Informationen zum SKMR
Weitere Informationen zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution

 

23.08.2022