swissuniversities warnt vor einem Medizin- und Forschungsverbot
Eine Annahme der Initiative für ein Verbot von Tier- und Menschenversuchen würde insbesondere die biomedizinische Forschung und neue medizinische Behandlungsmethoden verhindern. Auf dem Spiel stehen die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung und die verantwortungsvolle Forschung in der Schweiz im Dienste der Bevölkerung und der Umwelt.
Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» will jegliche Versuche an Tieren und Menschen sowie Ein- und Ausfuhr von Produkten wie beispielsweise Medikamenten verbieten, für die Tier- und/oder Menschenversuche durchgeführt wurden. Eine Annahme der Initiative würde deshalb de facto zu einem Medizin- und Forschungsverbot führen.
Medizinverbot
Die Initiative würde verhindern, dass Menschen und Tiere in der Schweiz von künftigen medizinischen Fortschritten profitieren können. Damit wären neue Behandlungsmethoden nicht mehr verfügbar, die dank wissenschaftlichem und medizinischem Fortschritt entwickelt werden. Diese Therapien könnten weder für die Schweizer Bevölkerung noch für Haus-, Nutz- oder andere Tiere genutzt werden. In den Universitätsspitälern, Kliniken sowie Arzt- und Tierarztpraxen wären damit Methoden für die Diagnose und die Behandlung verboten, welche Leiden lindern und Leben retten können.
Forschungsverbot
Forschung mit Tieren und klinische Versuche mit Menschen sind eine Voraussetzung für Fortschritt und Innovationen in zahlreichen Bereichen: Die Resultate kommen insbesondere der Human- und Veterinärmedizin, der Umwelt, der Landwirtschaft sowie der Grundlagen- und Verhaltensforschung zugute. Die Annahme der Initiative würde alle Forschungen verunmöglichen, bei denen Menschen und Tiere einbezogen sind. Dies gilt auch für Fachbereiche der Humanwissenschaften wie beispielsweise Studien in der Psychologie oder Pädagogik.
Verantwortungsvolle Forschung
Die Tierversuchsgesetzgebung der Schweiz gehört zu den strengsten der Welt. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen gewährleisten eine ethisch vertretbare Forschung. Bei Tierversuchen sind Forschende moralisch und rechtlich verpflichtet, das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) anzuwenden. Dieser Grundsatz verlangt, dass Tierversuche nur dann bewilligt werden, wenn keine Alternativmethode existiert, die Anzahl Tiere im Versuch auf das notwendige Minimum beschränkt wird und die Versuchsmethoden und Haltungsbedingungen möglichst wenig belastend sind. Das Ziel der Forschenden ist nicht, an Tieren zu arbeiten, sondern beispielsweise Krankheiten zu verstehen und zu lindern. Der Einsatz von Tiermodellen ist nach wie vor notwendig für die Erforschung schwerer Krankheiten und die Entwicklung neuer medizinischer Behandlungen und Verfahren, die Leben retten und Leiden mindern. Im Falle des Sars-CoV-2 («Coronavirus») zum Beispiel konnte und kann kein Impfstoff für den Menschen freigegeben werden, ohne zuvor zuverlässig an Tieren und Menschen getestet worden zu sein.
Das Ziel der medizinischen Forschung am Menschen ist, das Verständnis der Ursachen, der Entwicklung und der Auswirkungen von Krankheiten zu verstehen, sowie die Verbesserung der Prävention, Diagnose und Therapie. Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG) soll die «Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung schützen». Es gewährleistet insbesondere, dass die Interessen des Menschen gegenüber den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft in der klinischen Forschung Vorrang haben. Die Helsinki-Deklaration wurde auch von der Schweiz unterzeichnet.
swissuniversities empfiehlt aufgrund dieser Überlegungen die Ablehnung der Initiative, da bei einer Annahme die Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung von Menschen und Tieren, Forschung, Wissen und Innovation extrem und schädlich sind.
Weiterführende Informationen finden sich hier.
14.10.2021