Stellungnahme von swissuniversities zur «Kündigungsinitiative»
Die Kündigungsinitiative fordert, dass die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit den EU- und EFTA-Staaten kündet. Voraussichtlich im Mai 2020 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die Kündigungsinitiative der SVP abstimmen. In der Stellungnahme lehnt swissuniversities, die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen, diese Initiative ab, da eine Annahme der Initiative die Attraktivität der Schweizer Hochschulen als Arbeitgeberinnen und damit die Mobilität des akademischen Personals sowie der Studierenden einschränken und die bestehenden bilateralen Abkommen I gefährden würde.
Die ganze Stellungnahme im Wortlaut:
Die Hochschulen brauchen die Mobilität von Fachpersonen und lehnen deshalb die Begrenzungsinitiative ab
swissuniversities lehnt die Kündigungsinitiative, auch Begrenzungsinitiative, ab. Die Initiative hat das Ziel, die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) abzuschaffen und die Einwanderung autonom zu regeln. Eine Annahme der Initiative würde die Attraktivität der Schweizer Hochschulen als Arbeitgeberinnen und damit die Mobilität des akademischen Personals sowie der Studierenden ein-schränken und die bestehenden bilateralen Abkommen I gefährden. Dazu gehört auch das Forschungsabkommen.
Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» gefährdet die grundlegenden und unverzichtbaren Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Positionierung der Schweizer Akteure in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in Europa.
Die Personenfreizügigkeit ist für die Hochschulen eine Voraussetzung für Exzellenz und Innovation. Dank ihr sind Schweizer Akademikerinnen und Akademiker in ganz Europa tätig. Zudem können die Hochschulen Fachleute aus dem Ausland anstellen, welche die Forschung und die Bildung in der Schweiz bereichern. Die internationale Mobilität ist unabdingbar für die Vernetzung der Hochschulen mit den europäischen Partnerinstitutionen.
Die Verträge der Bilateralen I wären mit der Annahme der Initiative gefährdet. Wird ein Vertrag aufgelöst, treten auch alle anderen Verträge ausser Kraft. Zu diesen gehört auch die Beteiligung der Schweizer Forschung an den EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) und damit Horizon Europe.
Die Erfahrung zeigt, dass rechtliche Unsicherheit in den internationalen Beziehungen starke negative Auswirkungen auf den Schweizer BFI-Bereich hat. Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) war die Schweiz vorübergehend aus dem Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 ausgeschlossen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI veröffentlichte im September 2018 einen Bericht über die Forschungsbeteiligung[1]. Er stellt «einen massiven Rückgang der Schweizer Beteiligung in den FRP» fest. Im Vergleich zum vorhergehenden Programm erhielt die Schweiz rund 20 Prozent weniger Geld. Diese Entwicklungen stehen in Zusammenhang mit der Unsicherheit betreffend die Zulassung und Finanzierung von Schweizer Projektpartnern nach der Reaktion der EU auf die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz im Februar 2014 (SBFI 2018, Seite 5–6).
Aufgrund dieser Überlegungen stellt swissuniversities fest, dass die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU zu einer rechtlichen Unsicherheit mit gravierenden Folgen für den Wissensplatz Schweiz führen würde. Die heutige Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft sowie Exzellenz in Forschung und Bildung der Hochschulen im Dienste der Gesellschaft würden massiv gefährdet. Die Personenfreizügigkeit und die Zusammenarbeit mit der EU sind wesentlich und bilden die Voraussetzung dafür, dass die Hochschulen ihre internationale Spitzenposition halten können. Mit einer Annahme der Initiative würden die langjährigen stabilen Beziehungen der Hochschulen aufgehoben. Die Schweiz würde ihren Ruf der Verlässlichkeit auf dem internationalen Parkett riskieren. Deshalb empfiehlt die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen die Ablehnung der Begrenzungsinitiative.
Quelle: swissuniversities
12.09.2019