Rechtswissenschaftliche Fakultät: Prüfung wird wiederholt
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat ihre Entscheidung zur Wiederholung einer Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht bekräftigt. Weitere Abklärungen und Gespräche – unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern der StudentInnenschaft SUB – führen zu keinen anderen Schlüssen.
Grund hierfür ist zum einen die Wahrung der Rechts- und Chancengleichheit der Studierenden. Zum anderen geht es um die sogenannte Validität der Prüfung: Zweck einer Prüfung ist, Wissen und Fähigkeiten in einem Gebiet zu testen, und zwar unter für alle Teilnehmenden gleichen Bedingungen. Da ein Teil der Studierenden über die zu einem früheren Zeitpunkt bereits verwendete Prüfung sowie die dazugehörige Falllösung verfügte, kann die Aussagekraft der Prüfung nicht im erforderlichen Mass gewährleistet werden; sie ist demnach qualitativ unzureichend. Aus diesem Grund ist es nötig, die Prüfung zu wiederholen.
Die Universitätsleitung und die Rechtswissenschaftliche Fakultät bedauern die Umstände, die zur Wiederholung der Prüfung führen, sehr. Es ist der Universität Bern bewusst, dass die Situation für die Studierenden unangenehm und ärgerlich ist. Den Studierenden werden zwei Prüfungstermine in angemessenem zeitlichen Abstand angeboten.
12.06.2017